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SEBE – Selbstbestimmt entscheiden
Der Kanton will von der Objektfinanzierung (Heime) zur Subjektfinanzierung (ambulante Hilfe, um länger zu Hause wohnen zu können). Dafür wurde vom Sozialamt 2024 ein neues System namens SEBE zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung geschaffen. Explizit ausgenommen von den Leistungen sind Personen über 65 Jahre, diese bekommen keine Leistungen (ausser der Besitzstandgarantie). Dies sei analog der geltenden Gesetze der Sozialversicherungen so entschieden worden, da auch Hilfsmittel in der AHV und die Hilflosenentschädigung ab 65 Jahre eingeschränkt sind. Ein Änderung dieser Praxis ist nicht in Sicht.
