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Hilflosenentschädigung für AHV Rentner ist nur die Hälfte
Die Hilflosenentschädigung wird gewährt wenn Hilfe benötigt wird bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Essen, Toilettengang, Aufstehen, ständige Ueberwachung, Fortbewegung, Pflege von persönlichen Kontakten usw. Geteilt in drei Stufen, je nach Stufe in Pauschalbeträgen pro Monat.
Bei AHV-Rentner sind die Pauschalbeträge (ausser Besitzstandsgarantie) nur die Hälfte. Das Einkommen im AHV-Alter ist tiefer und auch die Hilfsmittel sind eingeschränkt. Die benötige Hilfe wird aber sicher grösser. Es ist nicht ersichtlich warum die Hilflosenentschädigung z.B. bei schwerer Hilflosigkeit nur Fr. 1008.00 und nicht Fr. 2016.00 pro Monat (Stand 2025) beträgt. Insbesondere da dadurch Heimeintritte vermieden werden können, da mehr finanzielle Mittel für Dritthilfe zur Verfügung steht.
