Erfahrung |
Seniorenzuschlag Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Obwohl im Gesetz steht: “kann verrechnet werden”, wird dieser Zuschlag immer verrechnet sobald ein Versicherter das Alter 75 erreicht hat.
(2x 5 min Zeit-Zuschlag).
Obwohl im Gesetz steht: “kann verrechnet werden”, wird dieser Zuschlag immer verrechnet sobald ein Versicherter das Alter 75 erreicht hat.
(2x 5 min Zeit-Zuschlag).